LEITBILD: „WELCHEN TIERSCHUTZ STREBEN WIR AN?“
„An einem Workshop am 3. September 2005 unter dem Slogan „Welchen Tierschutz streben wir an?“, an dem alle Verbandssektionen vertreten waren, wurde dieses Leitbild erarbeitet, das an der Vorstandssitzung vom 21. September 2005 verabschiedet wurde. Dieses Leitbild soll dazu dienen, die Arbeit der angeschlossenen Tierschutzvereine in den Grund¬zügen einander anzupassen und den Vereinsvorständen interne Veränderungen zu vereinfachen. Das Leitbild beinhaltet für die Vereine keine Verpflichtung.“
September 2005 rh / pt
Was wollen wir für die Tiere erreichen?
Unsere primäre Aufgabe ist der praktische Einsatz zum Schutz aller Tiere vor Qualen, mangelhafter Haltung und vor Missbrauch. Tierhaltung und Tierpflege auf allen Ebenen der Tierhaltung von der Geburt bis zum Tod sind feste Bestandteile des Schutzes. Für alle Tiere gilt ein von Stress und Qualen freies Leben in möglichst natürlichem Umfeld und ein stress- und schmerzloser Tod als Norm.Welchen Tieren soll unser Einsatz gelten?
Unser Schutz gilt für alle Heimtiere, Nutztiere und Wildtiere.Wo liegen die Grenzen unseres Einsatzes für die Tiere?
Als Rahmen unserer praktischen Arbeit mit und für die Tiere gilt die Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen von Bund, Kanton und Gemeinden. Bei Bedarf sind die Behörden, Tierärzte usw. miteinzubeziehen.
Zur Durchsetzung tierschützerischer Forderungen wenden wir grundsätzlich keine ungesetzlichen Mittel an. Im Zweifelsfall entscheidet das Wohl des Tieres.
Welche Normen dienen uns als Grundlage?
Für die Beurteilung von Tierschutzproblemen dient uns nebst den gesetzlichen Be¬stimmungen eine angemessene Tierhaltung als Grundlage unseres Handelns, wobei das individuelle Wohl jedes Tieres im Vordergrund stehen und die jeweilige Gesamt¬situation betrachtet werden sollen.
Welche internen Regeln gelten für unsere Arbeit im Verein?
Wir organisieren und entwickeln unsere Vereinstätigkeit so, dass das Wohl der Tiere immer an erster Stelle steht. Weder finanzielle Aspekte noch personelle Probleme des Vereins sollen unsere Bemühungen für das Wohl der Tiere einschränken.
Was tun wir für die Verbesserung der Tierschutz-Gesetzgebung?
In Zusammenarbeit mit den Vereinen, dem Kantonalverband und dem Schweizer Tierschutz STS setzen wir uns aktiv für die Optimierung der Tierschutzgesetzgebung in Gemeinden, im Kanton und beim Bund ein. Die entsprechende Koordination obliegt dem Kantonalverband.
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